Staatsanwaltschaft prüft Verdacht gegen Pastor

UNREGELMÄSSIGKEITEN Der Geistliche aus Oldenburg soll eine Erbschaft auf seinem Privatkonto aufbewahrt haben

Die Oldenburger Staatsanwaltschaft prüft einen Anfangsverdacht gegen einen evangelischen Pastor wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten. Es liege eine Strafanzeige vor, bestätigte Oberstaatsanwältin Frauke Wilken. Der Pastor soll nach Kirchenangaben eine Erbschaft von 5.000 Euro an seine Gemeinde ein Jahr lang auf seinem Privatkonto aufbewahrt und Dienstfahrten nicht korrekt abgerechnet haben. Die Vorwürfe müssten nun aufgeklärt werden, sagte die Oberstaatsanwältin.

Der Sprecher der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Oldenburg, Dirk-Michael Grötzsch, bestätigte auf Nachfrage, dass der Pastor die Erbschaft ein Jahr lang auf seinem Privatkonto hatte. Allerdings habe er die Summe nach einem Hinweis des Oberkirchenrates abzüglich eines Betrages, den er für diakonische Zwecke ausgeben habe, unverzüglich auf ein Konto der Gemeinde überwiesen.

Im Anschluss an die Überweisung und nachdem das Ergebnis der Rechnungsprüfung vorgelegen habe, habe der Gemeindekirchenrat auf Vorschlag des Vorsitzenden im Oktober 2013 dem Pastor einstimmig das Vertrauen ausgesprochen, unterstrich Grötzsch. Auch die Vorwürfe zu den Dienstfahrten seien aus Sicht der Kirchenleitung hinfällig. Alle Abrechnungen seien geprüft worden. Dabei seien keine Verstöße gegen das Wegstreckenentschädigungsgesetz festgestellt worden. Es gebe keinen Grund für eine formale Beanstandung.  (epd)