Surfen vor Gericht

GESPEICHERTE IP-ADRESSEN

Woher weiß das Internet eigentlich, welche Informationen auf welchem Bildschirm erscheinen sollen? Ganz einfach: Weil jedem Rechner, mit dem sich NutzerInnen im WWW bewegen – also Daten senden und empfangen – eine vielstellige Zahl nach dem Standard des Internet Protocol (IP) zugeordnet ist. Ohne diese virtuelle Adresse jedes Rechners wäre ein gezielter Datenaustausch nicht möglich.

Dürfen die Adressen über die Zeit der Nutzung einer Seite gespeichert werden? Nein, sagt Patrick Breyer. Seit 2007 kämpft der Jurist und Netz-Aktivist, der heute für die Piraten im Kieler Landtag sitzt, gegen die Speicherung der IP-Adressen auf Webservern. Er klagt gegen die Bundesregierung, die seiner Meinung nach gegen das Telemediengesetz verstößt. Am Dienstag wird der Bundesgerichtshof ein abschließendes Urteil verkünden – oder die Frage an den Europäischen Gerichtshof weiterreichen.

Für Breyer geht es um die Freiheit im Netz. Denn über die IP-Adresse lässt sich feststellen, wer sich wo im Netz bewegt – auf der Seite einer Schuldnerberatung etwa oder in einem Forum über Drogenkonsum. Damit würden personengebundene Daten gespeichert. Breyer verweist auf Folgen für Anbieter wie Google oder Amazon: „Sie hätten keine Möglichkeit mehr, das Verhalten ihrer Nutzer so umfassend zu analysieren, wie sie es jetzt tun.“ Der Bund argumentiert, dass es bereits heute Gesetze gegen eine unberechtigte Identifizierung von Surfern gebe. Zudem verweise die IP-Adresse allein nur auf einen Rechner, nicht auf eine natürliche Person.

Breyer hatte bereits einen gerichtlichen Teilerfolg gegen das Bundesjustizministerium erzielt. Mit einer weiteren Entscheidung des Landgerichts Berlin im Januar 2013 waren er wie auch die Gegenseite unzufrieden. Ob die Revision vor dem Bundesgerichtshof die gewünschte Grundsatzentscheidung bringt, ist unklar. Der vorsitzende Richter am Karlsruher Bundesgerichtshof, Gregor Galke, deutete an, bestimmte Fragen sollten möglicherweise nach europäischem Recht behandelt werden.  EST