Doch nicht geheim

EINBÜRGERUNG Verwirrung um Richtlinie

Die Innenbehörde hat klargestellt, dass die „Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsgesetz“ nicht der Geheimhaltung unterliegen.

■ Ein Bremer Anwalt hatte berichtet, dass ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde die letzte Neufassung der Richtlinie nicht herausgeben wollte, weil sie nun als „Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft worden sei.

■ In den Anwendungshinweisen sind die Modalitäten etwa für die Einbürgerung von Ausländern, die mit Deutschen verheiratet sind, geregelt. Sie waren in der Vergangenheit stets öffentlich. Anwälte benötigen die Vorschrift, um ihre Mandanten beim Einbürgerungsverfahren zu beraten.

■ Laut Ressort war die Sache ein Missverständnis: „Es war nicht so vorgesehen, das ist nicht ganz glücklich gelaufen“, sagte Sprecher Rainer Gausepohl. „Wir können es nicht ganz aufklären, aber die Richtlinie soll nicht geheim sein.“ Das Dokument werde dem Anwalt zugänglich gemacht. cja