DEUTSCHE SPRACHE
: Arbeitgeber darf Kurs verlangen

ERFURT | Arbeitgeber dürfen ihre Beschäftigten zu einem Deutschkurs auffordern, wenn die Arbeit dies erfordert. Darin liegt keine unzulässige Diskriminierung oder sonst ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz, so das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die kroatisch sprechende Klägerin saß in einem Schwimmbad an der Kasse und sollte auf Anweisung ihres Chefs einen Deutschkurs belegen. Sie lehnte ab, erhielt eine Abmahnung und verlangte 15.000 Euro Entschädigung wegen ethnischer Diskriminierung. (afp)