Polizeiarrest war rechtswidrig

Das dreitägige Polizeigewahrsam eines Atomkraft-Gegners bei den Castor-Transporten 2001 war rechtswidrig. Der Sprecher einer Initiative habe am Rande einer Schienenblockade – anders als von der Polizei dargestellt – nicht zu Gewalttaten aufgerufen, heißt es in einem gestern veröffentlichten Beschluss des Landgerichts Lüneburg. Das Betreten der Schienen sei zwar eine Ordnungswidrigkeit, stelle aber wie „der bloße Aufenthalt in einer Demonstrationsverbotszone“ keine erhebliche Gefährdung der Allgemeinheit dar. Dieser Beschluss könnte auch für den G 8-Gipfel Bedeutung haben. DPA