Keine Auswahl an der Urne

betr.: „Wahlurne boykottiert“, taz nrw vom 30.05.2007

Die Interpretation der geringen Wahlbeteiligung geht gezielt am Kern der Sache vorbei. BürgerInnen verzichten nicht aus Zeit- oder Wettergründen auf ihr Wahlrecht, sondern deshalb, weil es keine wirkliche Auswahl gibt. Außerdem stellt sich die Frage, ab welcher Prozentzahl eine Wahl als ungültig zu werten ist. Auch im Deutschen Bundestag werden Abstimmungen vertagt, wenn eine zu geringe Anzahl von Abgeordneten zur Abstimmung erschienen ist. Im vorliegenden Fall ist klar: Das Politikerangebot entsprach nicht der Nachfrage. B.KUHN, Essen