Elterngeldklage gescheitert

FAMILIE Das Bundesverfassungsgericht gewährt Hausfrau keinen Zuschlag

FREIBURG taz | Es ist nicht verfassungswidrig, wenn Hausfrauen (und Hausmänner) bei der Berechnung des Elterngeldes schlecht wegkommen. Dies entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht.

Geklagt hatte eine Mutter aus Nordrhein-Westfalen. Sie hatte im Jahr vor der Geburt ihres 2007 geborenen vierten Kindes als Hausfrau ohne Erwerbsarbeit gelebt. Da das Elterngeld als Lohnersatz angelegt ist, bekam die Frau nur den Mindestsatz von 300 Euro Elterngeld plus 75 Euro, weil Geschwister im Haushalt lebten. Die Frau klagte wegen Diskriminierung gegenüber erwerbstätigen Eltern. Doch Karlsruhe lehnte die Beschwerde ab. Es sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber keine finanziellen Anreize für das langfristige Ausscheiden aus dem Berufsleben schaffen will. Der Schutz der Familie verpflichte den Gesetzgeber nicht, auch längerfristige Auszeiten finanziell zu fördern. Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des letzten Erwerbseinkommens, maximal 1.800 Euro. CHRISTIAN RATH