Schünemann verteilt Zückerchen

ASYLPOLITIK Niedersachsens Innenminister verteidigt einmal mehr seinen Kurs. Der mitregierenden FDP kommt er ein wenig entgegen: Eine Lockerung der Residenzpflicht von Flüchtlingen sei in Arbeit

„Das ist schlichtweg eine Unterstellung“

INNENMINISTER SCHÜNEMANN ZUM VORWURF, BEI ABSCHIEBUNGEN WÜRDEN GRUNDRECHTE VERLETZT

Innenminister Uwe Schünemann hat die niedersächsische Asylpolitik gegen Angriffe der Opposition verteidigt. „Die Flüchtlingspolitik orientiert sich nicht an liberalen, konservativen oder sonstigen politischen Ausrichtungen“, sagte der CDU-Politiker gestern im Landtag in Hannover. Wer politisch verfolgt werde und sich rechtmäßig in Deutschland aufhalte, müsse jede Unterstützung erhalten. Grundlage sei die Genfer Flüchtlingskonvention sowie das Grundgesetz. Der Minister antwortete auf eine dringliche Anfrage der SPD-Fraktion.

Den Anfang des Monats vom Koalitionspartner FDP geäußerten Bedarf an einer liberaleren Flüchtlingspolitik sieht Schünemann nach eigenen Angaben nicht. Die FDP hatte sich unter anderem für eine Abschaffung der Residenzpflicht für Asylbewerber und gegen eine zentrale Unterbringung ausgesprochen. Zudem sollten zivilgesellschaftliche Organisationen wie Kirchen oder der Flüchtlingsrat die Möglichkeit erhalten, bei Abschiebungen an Flughäfen anwesend zu sein, um Grundrechtsverletzungen zu verhindern.

„Einige der Punkte sind längst auf dem Weg“, so Schünemann.

So sei eine Regelung in Arbeit, welche die bisherige Residenzpflicht für Asylbewerber lockere. Bislang dürfen die Männer und Frauen sich nur in den Landkreisen, in denen sie gemeldet sind, aufhalten. Für die Zukunft würde der Bewegungsradius dann auf ganz Niedersachsen ausgeweitet.

Den Vorwurf der Opposition, bei Abschiebeverfahren im Land würden Grundrechte verletzt, wies Schünemann energisch zurück: „Das ist schlichtweg eine Unterstellung, für die Sie keine Beweise haben.“ In Niedersachsen sei es in diesem Zusammenhang noch nie zu Grundrechtsverletzungen durch behördliche Maßnahmen gekommen.

Dem widersprach prompt der Niedersächsische Flüchtlingsrat: Das Bundesverfassungsgericht habe „mehrfach die rechtswidrige Abschiebungshaftpraxis in Niedersachsen gerügt“, erklärte er am Nachmittag.  (dpa/epd)