BEIPACKZETTEL
: Jetzt auch für Finanzprodukte

BERLIN | Produktinformationsblätter (PIB), auch Beipackzettel genannt, sollen in klarer Sprache die wichtigsten Punkte eines Anlageprodukts aufführen und eine nüchterne Abwägung zwischen Chancen und Risiken ermöglichen. Die Verkäufer von Wertpapieren wie Aktien, Anleihen oder Zertifikaten müssen ab Juli die Zusammenfassung auf zwei, maximal drei Seiten bereitstellen. Grundlage dafür ist eine Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes. Die eigentliche Beratung können die Blätter aber nicht ersetzen. (dapd)