KOMMENTAR: EMILIA SMECHOWSKI ÜBER MENSCHLICHES ERMESSEN
: Es geht dann eben doch

Die Entscheidung trifft noch immer der Mensch, kein Entscheidungs-Automat

Es ist die ewige Rechtfertigungsarie des niedersächsischen Innenministers: Die Ausländer- und Asylpolitik regele der Bund, die einzelnen Bundesländer setzten lediglich das geltende Recht um, sagt Uwe Schünemann (CDU), wenn er gefragt wird, wie er sich seinen Titel als „Abschiebeminister“ erklärt. Die logische Folge wäre eine exakt gleiche Behandlung von Asyl- und Bleiberechtsfällen.

Aber: Recht gilt es auszulegen. Diese juristische Tatsache bringt immer einen Ermessensspielraum mit sich: Ob im Fall der Türkin, der die deutschen Behörden für ihr Praktikum beim Theaterfestival Theaterformen kein Visum ausstellen wollten, oder im Fall des Gambiers Saikou C., der jetzt doch, nach einem zweiten Treffen der Härtefallkommission, bleiben darf.

Schließlich wurden deshalb auch Härtefallkommissionen ins Leben gerufen: Als man 2005 mit der Einführung des neuen Aufenthaltsrechts feststellte, dass man Gesetze nicht immer so generalisieren kann, dass jede daraufhin getroffene Entscheidung auch verantwortbar ist.

Egal bei welchem Recht: Es entscheidet noch immer der Mensch, kein Entscheidungs-Automat. Ob es bei Saikou C. nun der Druck der Medien oder des engagierten Fußballvereins war, der die Kommission in Hamburg zum Umdenken bewegt hat: Ein zweiter Blick wäre auch bei anderen Härtefällen wünschenswert. Geht nicht, gibt’s eben nicht. Sie vermag doch viel, die Politik.