Fußballer darf doch bleiben

BLEIBERECHT Hamburger Härtefallkommission tagte ausnahmsweise ein zweites Mal: Der 19-jährige Gambier Saikou C. hat mittlerweile einen Schulabschluss

Die Ausländerbehörde entscheidet jetzt über Duldung oder Aufenthaltserlaubnis

Eigentlich war der Fall von Saikou C. schon entschieden: Die Härtefallkommission konnte sich bei ihrer Sitzung am 8. Juni nicht darauf einigen, den 19-Jährigen aus Gambia, der seit zwei Jahren in Hamburg lebt, vor der Abschiebung zu bewahren. Die nötige Einstimmigkeit kam nicht zustande, weil C. einmal mit einer geringen Menge Marihuana erwischt worden war. Nun beriet die Kommission ein zweites Mal: Saikou C. darf doch in Deutschland bleiben.

Ungewöhnlich ist daran, dass die Härtefallkommission ein weiteres Mal getagt hat. Das darf sie nur tun, wenn sich der Sachverhalt eines Bleiberechts-Falles grundlegend verändert hat. „Ich kann mir vorstellen, dass die Kommission sich umentschieden hat, weil Saikou mittlerweile seinen Hauptschulabschluss gemacht hat und im September eine Lehre als Glaser beginnt“, sagt seine Anwältin Anette Schmidt.

Ihrer Meinung nach sei allerdings auch vor drei Wochen absehbar gewesen, dass Saikou C. den Abschluss schaffe. „Das kann man auch anders werten“, sagt der Vorsitzende der Kommission Sören Schumacher (SPD). Mehr möchte er zu dem Verfahren nicht sagen, die Mitglieder seien zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Ausländerbehörde entscheide jetzt, ob sie Saikou C. eine Duldung oder gleich eine Aufenthaltserlaubnis gewährt.

C. wurde Anfang April in Abschiebehaft genommen, als er seine ablaufende Duldung verlängern wollte. Er wurde erst acht Tage später auf Beschluss des Landgerichts entlassen (taz berichtete). Vor allem der Eimsbütteler Turnverband, in dem Saikou C. in der A-Jugend erfolgreich Fußball spielt, setzte sich für sein Bleiberecht ein. Bei Facebook hatten 37.000 Nutzer für seine Unterstützung geklickt. EMS