Mit 63 in Rente, aber nebenbei noch ackern

ALTER Institut: Renten fallen künftig kleiner aus. Frührentner sollen künftig mehr hinzuverdienen dürfen

BERLIN taz | Wer wenig verdient, dessen Risiko steigt, im Alter nur eine Minirente zu bekommen und auf ergänzende Grundsicherung angewiesen zu sein. Das ergeben neue Zahlen des Instituts für Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen.

Laut dem Institut müsste eine Angestellte mit einem Gehalt von 70 Prozent des Durchschnittsverdienstes – derzeit 2.030 Euro brutto –, die im Jahre 2030 in Rente geht, insgesamt 45 Jahre geackert haben, um eine Rente in Höhe der Kaufkraft von derzeit 690 Euro netto zu bekommen. Hat sie weniger verdient, rutscht sie mit der Minirente unter das Existenzminimum und muss ergänzende Grundsicherung beantragen.

Viele RentnerInnen arbeiten schon heute nebenbei. Nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze können sie unbegrenzt hinzuverdienen. Wer aber mit 63 in eine Rente mit Abschlägen geht, für den gilt derzeit eine Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro. Diese Grenze soll nun erhöht werden, bestätigte der CDU-Arbeitsmarktexperte Peter Weiß, der an einem Gesetzentwurf zu einer neuen Kombirente mitarbeitet. Damit könnte ein Berufstätiger im Alter von 63 Jahren in eine Rente mit Abschlägen gehen und weiter hinzuverdienen, wobei das gesamte Einkommen aus Arbeit plus Rente nicht den Bruttoverdienst der früheren Jahre überschreiten darf. Auf den Hinzuverdienst werden Rentenbeiträge gezahlt, „damit erhöht sich der Rentenanspruch“, sagte Weiß. Anfang nächsten Jahres soll der Gesetzentwurf kommen.

Im Koalitionsvertrag ist spätestens für das Jahr 2017 zudem eine „solidarische Lebensleistungsrente“ angekündigt, eine Sozialleistung, durch die Minirenten aufgestockt werden sollen. Doch derzeit gibt es dazu nicht mal Eckpunkte. „Das Thema steht auf der Agenda“, sagte ein Sprecher von Bundesozialministerin Andrea Nahles (SPD).

BARBARA DRIBBUSCH