MOSCHEE-BRANDSTIFTER VERURTEILT
: 30-Jähriger bleibt in psychiatrischer Einrichtung

Wegen mehrerer Brandanschläge auf Berliner Moscheen ist ein 30-Jähriger am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Urteil des Berliner Landgerichts blieb damit unter den Forderungen von Staatsanwalt und Verteidigung.

Nach Einschätzung des Gerichts leidet der Mann unter schweren psychischen Störungen. Seine Schuldfähigkeit sei „erheblich vermindert am Rande der Schuldunfähigkeit“. Ein fremdenfeindliches Motiv schlossen die Richter aus.

Der Mann hatte im Januar einen Sprengsatz in einer Moschee in Wilmersdorf gezündet. Zuvor hatte er immer wieder versucht, muslimische Einrichtungen in Brand zu setzen. Menschen wurden dabei nicht verletzt, der Sachschaden war gering.

Der Mann bleibt zunächst weiter in der psychiatrischen Einrichtung, in der er seit seiner Verhaftung im Januar 2011 untergebracht ist. Hier soll er bis zu zwei Drittel seiner Freiheitsstrafe verbüßen. Sollte bei dem Mann nach Absitzen der Gesamtstrafe eine fortdauernde psychische Störung festgestellt werden, wird er laut Gericht in einer entsprechenden Einrichtung bleiben. (dapd)