Erfolg für Flüchtling

ORANIENPLATZ Verwaltungsgericht stoppt Zuweisung nach Bayern und verweist auf das Einigungspapier

Ein Flüchtling vom Oranienplatz hat vor Gericht einen Erfolg gegen den Senat erstritten. Der Asylbewerber aus Nigeria kann vorerst in Berlin bleiben und muss nicht nach Bayern ziehen, wie es das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) angeordnet hatte. Das entschied das Verwaltungsgericht bereits am Dienstag und verwies dabei ausdrücklich auf das „Einigungspapier Oranienplatz“ des Senats mit den Flüchtlingen.

Das Gericht gab einem Eilantrag des Mannes statt. Die Entscheidung gilt, bis über die eigentliche Klage gegen den Umzug nach Bayern entschieden wird. Das Gericht betonte, dass „ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ der Zuweisung nach Bayern bestünden. Der Flüchtling hat ein laufendes Asylverfahren in Italien, will aber in Berlin erneut Asyl beantragen. Das Gericht bezog sich in seiner knapp sechsseitigen Begründung auf das Aufenthaltsgesetz, wonach Asylbewerber nicht auf andere Bundesländer verteilt werden, wenn familiäre oder „sonstige zwingende Gründe“ bestehen. Die sehen die Richter in der Einigung der Flüchtlinge mit dem Senat, auf die sich die Senatsmitglieder gemeinsam verständigt hätten. Es spreche vieles dafür, dass der Senat mit dem Abschluss des Einigungspapiers von einer Verteilung des Flüchtlings absieht. (dpa)