Aufatmen in Hamburg

LUFTQUALITÄT

Hamburg muss künftig mehr gegen gesundheitsschädliche Abgase unternehmen. Am Donnerstag gab das Verwaltungsgericht der Klage der Umweltschutzorganisation BUND und eines Anwohners der vielbefahrenen Max-Brauer-Allee in Altona statt. Hamburg müsse in den bestehenden Luftreinhalteplan „Maßnahmen aufnehmen, die zu einer möglichst schnellen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid führen sollen“. Eine konkrete Vorgabe wie zum Beispiel die Einführung einer Umweltzone machte das Gericht nicht, BUND-Chef Manfred Braasch freute sich dennoch über „einen guten Tag für die Lebensqualität in Hamburg“.

Seit 2010 verstößt Hamburg gegen die EU-Grenzwerte für die Schadstoffbelastung in der Atemluft, nach Berechnungen des BUND sind mehr als 200.000 HamburgerInnen davon betroffen. Stickstoffdioxid gilt als Auslöser für Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Krankheiten. Für etwa drei Viertel dieser Emissionen ist unstrittig der Autoverkehr verantwortlich. Auch die Rechtsvertreter der Stadt räumten bei der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht ein, dass an vier Luftmessstellen in der Stadt die Grenzwerte permanent um bis zu 50 Prozent überschritten werden.

Ärger droht der Stadt auch von der EU. Bis Anfang Dezember muss Hamburg der Generaldirektion Umwelt mitgeteilt haben, welche zusätzlichen Maßnahmen geplant oder bereits ergriffen wurden, um den Verpflichtungen zur Luftreinhaltung nachzukommen. Das hatte die EU im September schriftlich angemahnt und Strafzahlungen in Millionenhöhe angedroht – für jeden Tag des Nichtstuns.

Im Hamburger Rathaus gibt man sich wortkarg. Zunächst müsse die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden, so Senatssprecher Christoph Holstein. Dass die Stadt Berufung einlegen werde, sei aber jetzt schon klar.  SMV