Fahndung mit EU-Daten

Die Polizeien aller 27 Mitgliedsstaaten können künftig auf die Karteien ihrer EU-Kollegen zugreifen

LUXEMBURG rtr ■ Bei der Aufklärung von Verbrechen kann die Polizei künftig auf die Gen- und Fingerabdruckkarteien aller EU-Staaten zugreifen. Die 27 Innenminister beschlossen gestern in Luxemburg, die polizeilichen Datenbanken enger zu vernetzen und neue Regeln für die Verfolgung von Verdächtigen über Grenzen hinweg zu schaffen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble erreichte damit eines seiner wichtigsten Ziele in der noch bis Ende Juni dauernden deutschen EU-Ratspräsidentschaft.

Die Zusammenarbeit gegen Terrorismus und schwere Straftaten werde damit erheblich verbessert, sagte Schäuble. Österreich und Deutschland, wo die Datenbanken bereits vernetzt sind, hätten bereits sensationelle Fahndungserfolge erzielt. Für den Schritt wird der Vertrag von Prüm, dem derzeit Deutschland und einige weitere EU-Staaten angehören, auf alle 27 EU-Mitglieder ausgedehnt. Der Vertrag erleichtert unter anderem den Zugriff auf gespeicherte Fingerabdrücke, Fahrzeugdaten und genetische Fingerabdrücke.

Eine bessere Vernetzung von Grenzbehörden soll zudem dafür sorgen, dass die Kontrollen an den EU-Binnengrenzen zu den neuen osteuropäischen Mitgliedern zum Jahreswechsel fallen können. Schäuble sagte, die Vorbereitungen zur Ausdehnung des kontrollfreien Schengen-Raums liefen nach Plan. Er rechne damit, dass im Dezember die Grenzbehörden überall mit einem neuen Computersystem zur Kontrolle der EU-Außengrenzen arbeiten. Ein Jahr später soll das Computernetz noch weiter ausgebaut werden. Es ermöglicht den Grenzbehörden überall in der EU den Zugriff auf Einreiseverbote und Fahndungsvermerke.