Teilerfolg für Gasrebellen

BGH: Gerichte dürfen Preiserhöhungen überprüfen

FREIBURG taz ■ Gerichte können künftig die Erhöhung von Gaspreisen überprüfen. Dies entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH). Für den „Gasrebellen von Heilbronn“ ist das aber nur ein Teilerfolg. Der pensionierte Richter Klaus von Waldeyer-Hartz hatte gegen die Erhöhung des Heilbronner Gaspreises im Oktober 2004 geklagt und das Verfahren als Musterprozess durch alle Instanzen getrieben.

Der BGH entschied, dass die Gerichte eine einseitige Tariferhöhung des Versorgers auf „Billigkeit“ überprüfen können. Die Gaswerke müssen dann ihre Kalkulation offen legen, was sie eigentlich vermeiden wollten. Im Heilbronner Fall konnte der Versorger aber nachweisen, dass er im Wesentlichen nur gestiegene Einkaufspreise weitergegeben hat. Dies sei ein „berechtigtes Interesse“, so die Richter.

Der BGH wollte allerdings nicht überprüfen, ob der Gaspreis zu Recht an den Ölpreis gebunden ist. Eine gerichtliche Überprüfung der Preishöhe an sich halten die Richter nicht für möglich, da kein Monopol vorliege. Entweder es bestehe Wettbewerb zwischen mehreren Anbietern oder zumindest zwischen Gas und anderen Heizenergien. (Az.: VIII ZR 36/06)

CHRISTIAN RATH