Pressefreiheit verletzt

URTEIL Eine Journalistin hätte für den G-8-Gipfel akkreditiert werden müssen, so die Richter

Die Verweigerung einer Akkreditierung für eine freie Fotojournalistin zum G-8-Gipfel in Heiligendamm ist rechtswidrig gewesen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auf die Klage einer Studentin hin entschieden, die neben dem Studium als freie Fotojournalistin tätig war. Die Akkreditierung für das Staatstreffen im Juni 2007 war laut Gericht wegen Sicherheitsbedenken abgelehnt worden. Der Entscheidung hätten drei Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruchs bei Aktionen von Greenpeace zugrunde gelegen. Das Bundespresseamt habe angenommen, dass die Gefahr ähnlicher Straftaten bei dem G-8-Gipfel bestehe. Das Oberverwaltungsgericht entschied, dass sich die Frau auf das Grundrecht der Pressefreiheit berufen könne. (Az.: OVG 10 B 1.11) (dapd)