Volksbegehren ohne Initiatoren

SCHULE Die Initiatoren des Volksbegehrens für bessere Ausstattung der Grundschulen sind mit den offiziellen Unterschriftsbögen nicht zufrieden

■ Wenn Bürger die Politik selbst in die Hand nehmen wollen, sieht die Volksgesetzgebung drei Stufen vor: Mindestens 20.000 Bürger müssen einen Antrag auf ein Volksbegehren unterstützen. Beim folgenden Volksbegehren müssen rund 172.000 Berliner binnen vier Monaten unterschreiben. Dann kommt es zum Volksentscheid.

■ Seit 1995 gab es in Berlin 21 Anträge auf ein Volksbegehren, 5 Volksbegehren und 3 Volksentscheide. Neben dem Volksbegehren Grundschule laufen aktuell Anträge auf Volksbegehren für das Weltkulturerbe Tempelhof, für die freie Zulassung zum Masterstudium und für die Veröffentlichung der S-Bahn-Verträge. Heute soll ein Antrag zum Nachtflugverbot vom Flughafen BER starten. (mah)

Das Volksbegehren Grundschule ist am Montag gestartet, die Unterschriftenlisten liegen in den Bürgerämtern aus. Die Initiatoren wollen damit allerdings nichts zu tun haben. Die Formulierungen seien zu sperrig und die Zeilen für Adresse und Name der UnterstützerInnen zu klein, kritisierte Initiativsprecher Burkhard Entrup.

Die Forderungen des Volksbegehrens sind klar: Hortangebot und Mittagessen für alle Kinder bis zur 6. Klasse sowie mehr und besser ausgebildetes Personal an den Grundschulen. Weil der Versuch einer Einigung mit dem Senat scheiterte, geht das Volksbegehren nun in die zweite Phase: Bis zum 10. November muss die Initiative 172.000 Unterschriften für einen Volksentscheid sammeln.

„Mit den aktuellen Unterschriftsbögen stehen unsere Chancen schlechter“, befürchtet Entrup. Die Botschaft müsse griffig sein. „Schluss mit den Geheimverträgen“ hatte etwa das Begehren um die Offenlegung der Wasserverträge erfolgreich gefordert. „Grundschulkinder, leben und lernen in der Ganztagsschule, 1+ für Berlin“, klingt ungleich sperriger. „Das ist Willkür“, so Entrup. In der Geschäftsstelle der zuständigen Landesabstimmungsleiterin ist man sich keiner Schuld bewusst: „Der Titel entspricht dem Antrag der Initiative vom 10. Juni“, sagt Leiter Geert Baasen.

Tatsächlich wirbt die Initiative auch auf ihrer Homepage mit dem sperrigen Namen für das Volksbegehren. Im Übrigen habe man sich an die in der Abstimmungsordnung vorgegebenen Muster gehalten, so Baasen.

Wer recht hat, soll nun ein Gericht entscheiden: Die Initiative hat am Freitag einen Eilantrag eingereicht. MANUELA HEIM