Kita-Beiträge rechtswidrig

URTEIL Sozialressort verliert gegen Eltern

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat einer Klage von Eltern gegen die Erhöhung der Kita-Beiträge in Bremen stattgegeben. Die 2013 beschlossene Gesetzesänderung sei unwirksam, hieß es gestern. Eine Revision gegen das Urteil ließ das OVG nicht zu. Das Sozialressort kündigte an, zu prüfen, ob es dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegt.

Die Beiträge waren per Bürgerschaftsbeschluss rückwirkend zum Januar 2013 über alle Beitragsstufen hinweg angehoben worden. Zudem hatte man eine zusätzliche Beitragsstufe für Eltern mit höheren Einkommen eingeführt: Der Höchstbetrag war damit von 284 auf 310 Euro monatlich gestiegen. Während der unbeanstandet blieb, nahm das OVG Anstoß daran, dass auch Geringverdiener beitragspflichtig geworden wären – trotz gleichzeitigem Anspruch auf Rückerstattung: Gerade dass der für alle Betroffenen gegolten hätte, sei unvereinbar mit den Strukturprinzipien des Sozialgesetzbuchs, so die Richter. (taz)