Der Fall Bala Dumbuya
: Der inhumane Widersinn

Es ist einer dieser Fälle, an denen sich der ganze Widersinn des deutschen Abschiebungsrechts entlarvt. Bala Dumbuya steckt in einem Teufelskreis, aus dem es kein Entrinnen zu geben scheint.

Kommentar von Sven-Michael Veit

Mit 14 Jahren ist er als Analphabet vor der Armut nach Deutschland geflohen – das aber ist kein Asylgrund. Sagt das Gesetz. Also muss er wieder zurück. Sein Heimatland Mali will den Schwerstbehinderten aber nicht wiederhaben. Ein Staatsbürger mit beruflichen Qualifikationen wäre wohl willkommen, ein bettelnder Krüppel mehr auf der Straße aber ist es nicht.

In sieben Jahren Hamburg hat Bala Dumbuya den Hauptschulabschluss erreicht, eine Berufsqualifizierung aber wird ihm verwehrt. Denn er hat ein Mal Drogen verkauft – eine so geringe Menge, dass er nicht einmal ins Gefängnis musste. Dennoch ist er ein Dealer, sagt die Behörde, und Straftäter müssen weg.

Sie werden Bala Dumbuya aber nicht los – es sei denn, es findet sich ein Land in Westafrika, dass ihn gegen Bezahlung einreisen lässt. Welches, ist dem Gesetz egal. So lange lebt Bala Dumbuya weiter von Sozialhilfe in Hamburg, ohne Perspektive. Geholfen ist damit niemandem.

Also lasst ihn eine Ausbildung machen, mit der er in seiner Heimat überleben kann. Das mag nicht im strengsten Sinne den Buchstaben des Gesetzes Genüge tun. Aber dem ihm innewohnenden Geist der Humanität. Den wird es doch wohl haben.