Keine Partner im Parlament

SPD-Justizministerin kann Verbesserungen für schwule Lebenspartner nicht durchsetzen. Ein CDU-Abgeordneter räumt ein: Es gibt Spielräume, aber wir wollen sie nicht nutzen

BERLIN ap/taz ■ Der Streit über die Benachteiligung eingetragener Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe hat die Gräben in der Koalition erneut aufgerissen. Im Bundestag debattierte am Donnerstag Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) mit den Abgeordneten Georg Fahrenschon (CDU) und Daniela Raab (CSU), ob bestehende Unterschiede in der rechtlichen Behandlung beseitigt werden sollten.

Die Unionsvertreter stellten klar, dass es eine weitere Angleichung mit der CDU/CSU nicht geben werde. Sie beriefen sich dazu auf Urteile des Verfassungsgerichts und die Privilegierung der Ehe im Grundgesetz. Zypries hingegen sprach sich für die Beseitigung von Ungleichheiten im Steuer- und Beamtenrecht aus. Die bestehende Benachteiligung des Überlebenden in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft beim Tod seines Partners nannte die SPD-Ministerin ein „besonderes Ärgernis“.

Anlass für den Streit waren zwei Anträge und ein Gesetzentwurf der Opposition. Die FDP verlangte eine Aufhebung der unterschiedlichen Behandlung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Linke forderte die Einschränkung von Privilegien der Ehe. Die Grünen verlangten in einem Gesetzentwurf die vollständige Gleichbehandlung in allen Bereichen. Die Papiere wurden nach erster Lesung an die Ausschüsse überwiesen.

Zum Thema Adoptionsrecht, bei dem die Union jegliches Entgegenkommen ausschloss, gab Zypries nach eigenen Angaben eine Forschung in Auftrag, die „die Situation in Regenbogenfamilien“ aufzeigen solle. Sie hoffe auf eine „rational begründete Debatte“ auf dieser Basis. Sie räumte ein, dass die Auffassung von Bundespräsident Horst Köhler, wonach die Vorbereitung von Kindern auf das Leben auch in Homo-Ehen erfolgen könne, nicht von allen geteilt werde.

Eine interessante Rede hielt der Abgeordnete Otto Bernhard (CDU). Er räumte im Gegensatz zu seinen Vorrednern von der Union ein, dass das Verfassungsgericht in der Tat Spielräume offen gelassen habe. Es sei aber sein Empfinden, dass der Bundestag in der öffentlichen Meinung in seiner Rechtssetzung zur gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften bereits zu weit gegangen sei. Es sei daher der politische Wille der Union, die vorhandenen juristischen Spielräume zur Gleichstellung nicht auszuschöpfen.