taz-intern
: Info-Klage

Die taz und ihr rechtspolitischer Korrespondent Christian Rath werden auf Herausgabe alter RAF-Urteile klagen. Ein Anwalt ist bereits eingeschaltet. Grund: Generalbundesanwältin Monika Harms verweigert die Herausgabe der Urteile zum Mord an Siegfried Buback, die Urteile seien nicht für die Öffentlichkeit bestimmt (taz vom 5. Juni). Sie behindert damit die Kontrolle, ob in den 80er-Jahren tatsächlich die richtigen Täter verurteilt wurden – so unsere Meinung. Einige Zeitungen, Nachrichtenagenturen und Fernsehsender überlegen, ob sie dem taz-Beispiel folgen.