miethai: Begrenzung der Miethöhe
: Rote Karte dem Wucher

CHRISTIANE HOLLANDER ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, ☎ 431 39 40, www.mhmhamburg.de

Zusammen mit einem breiten Bündnis von Initiativen und EinwohnerInnen aus St. Georg, Ottensen, St. Pauli, der Neustadt, Karo- und Schanzenviertel und Altona- Altstadt hat Mieter helfen Mietern eine Kampagne zum Schutz von MieterInnen mit wenig Geld gestartet: die „Rote Karte für Ole“. Auf dieser Karte sind vier Forderungen formuliert, von denen drei die Mieten zumindest stabilisieren sollen:

1. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen muss unterbunden und der Mietpreis bei Modernisierungen begrenzt werden. Das bietet die soziale Erhaltungsverordnung. Jede Umwandlung bedarf in den Quartieren, in denen die Vorschrift gilt, der Genehmigung und nur in bestimmtem Ausnahmefällen ist diese zu erteilen. Außerdem kann festgelegt werden, wie hoch die Mieten maximal steigen dürfen, wenn modernisiert wird.

2. Der Mietanstieg bei Neuvermietungen muss begrenzt werden. Viele MieterInnen können es nicht fassen: Der Mietenspiegel weist eine ortsübliche Vergleichsmiete von 6,50 Euro aus, die tatsächliche Miete bei einer Neuvermietung liegt aber bei 11 Euro. In den 1980er Jahren konnte man etwas gegen diesen Mietwucher unternehmen: Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG) ließ im Regelfall eine maximal um 20 Prozent erhöhte Neumiete zu. Leider ist die Norm so formuliert, dass MieterInnen keine Ansprüche ableiten können. Der Senat soll daher im Bund darauf drängen, dass dies geändert wird.

3. Der Senat muss aufhören, „normale Wohnlage“ zu „guter“ Wohnlage zu erklären und damit die Miete in die Höhe zu treiben. Das Wohnlageverzeichnis, das die verschiedenen Straßen in gut oder normal aufteilt, richtet sich zum großen Teil nach dem Bodenrichtwert. Für MieterInnen ist es aber egal, wie wertvoll der Boden ist. Nach Studien eines Hamburger Geldinstitutes sind wenig Lärm, Grünbezug und Naherholungsflächen besonders wichtig. Das Landgericht hat der Initiative übrigens Recht gegeben und die Koppel in St.Georg überprüft – und festgestellt: Der teure Grund macht die Gegend auch nicht besser.

Die vierte Forderung, Zwangsumzüge nicht zu veranlassen und zum Beispiel ALG-II-Empfängern die volle Miete zu ersetzen, erklärt sich wohl von selbst.

Die Kampagne läuft noch bis zum 30. 6. 2007.

Christiane Hollander ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, Tel.: 4313940, www.mhm-hamburg.de