Charité-Schwester voll schuldfähig

Die wegen mehrfachen Mordes an Patienten angeklagte Charité-Schwester Irene B. ist gestern von einem Gutachter für voll schuldfähig befunden worden. Nach Angaben des Sachverständigen war das Handeln der 54-Jährigen von „Klarheit und Professionalität“ getragen und von „festen ideologischen Wertvorstellungen“ geprägt. Die Krankenschwester habe sich nach eigenen Angaben als „Mitwirkende des göttlichen Willens“ gesehen, die sich dazu „berechtigt“ fühlte, Patienten zu töten, um deren „Würde“ wiederherzustellen. Es sei davon auszugehen, dass die Angeklagte die Taten nicht bereue und dazu stehe, hieß es. Sie bedaure jedoch das Leid der Angehörigen. Der Sachverständige bezeichnete die 54-Jährige als eine „narzisstische Persönlichkeit“. Irene B. soll zwischen Juni 2005 und Oktober vergangenen Jahres sechs schwerkranke Menschen im Alter von 48 bis 77 Jahren auf der kardiologischen Intensivstation der Charité durch Medikamente getötet haben. Zwei weitere Patienten, denen sie ebenfalls Überdosen verabreicht haben soll, konnten entweder reanimiert werden oder starben an einer anderen Erkrankung. Das Urteil wird für kommenden Freitag erwartet. DDP