Aus dem Weg geräumt

PROZESS Lebenslang ins Gefängnis muss ein 30-Jähriger, der kaltblütig seinen Freund und Kollegen erstach – um so die gemeinsame Freundin für sich zu gewinnen

Nach der Tat kehrte Uwe T. an seinen Arbeitsplatz zurück, wechselte noch einen letzten Reifen

Die „letzten Antworten“, sagt Richter Klaus-Dieter Schromek, die fehlen – auch jetzt noch, ganz am Ende eines langen Prozesses. Insbesondere die Antwort auf die Frage: Wie konnte es dazu kommen, dass Uwe T., 30, seinen Freund und Kollegen Sebastian L., 23, wegen der gemeinsamen Freundin „wie einen Gegenstand aus dem Weg räumte“, wie Schromek es ausdrückt.

Dass er es war, daran bestand nie Zweifel – das Urteil des Landgerichts spricht von einem heimtückischen Mord aus niederen Beweggründen. Und verurteilte T. gestern zu lebenslanger Haft. Zudem soll frühestens in 20 Jahren eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis überhaupt geprüft werden. Der Automechaniker, früher bei einem Jaguar-Händler beschäftigt, nahm das Urteil äußerlich ungerührt an. Früher war er nie gewalttätig aufgefallen oder sonst mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Seine Verteidigerin hatte auf Totschlag plädiert, von Tat im Affekt gesprochen. T. selbst leugnet die Tat zwar nicht. Präsentierte jedoch im Lauf des Verfahrens mehrmals andere Versionen des Geschehens, sprach von Notwehr, davon angegriffen worden zu sein. Das Gericht geht jedoch davon aus, dass er den Mord geplant und detailliert vorbereitet hat. Dass er am 30. März 2010 in einem Nebenraum des Autohauses, kurz vor Feierabend, mit einem Ausbeinmesser L. von hinten die Kehle durchgeschnitten, Augen und Rücken durchstochen hat – um dessen Platz an der Seite von Frau P. einzunehmen. Anschließend kehrte T. an seinen Arbeitsplatz zurück, wechselte noch einen Reifen, etwas fahrig. Des abends, nach ein paar belanglosen Chats, schrieb er noch eine SMS an L.. Am nächsten Morgen erschien T. pünktlich um sieben Uhr im Autohaus. Und wurde festgenommen.

Kennen gelernt hatte er die 20-jährige P., als die schon mit seinem Freund L. zusammen wohnte, bei einem Kinobesuch zu dritt, bei Harry Potter. Ende 2009 gestand T. ihr seine Liebe, es war wohl seine erste größere, man küsste sich und verkehrte miteinander, traf sich des öfteren, ja, offenbar durchaus auch mit Wissen von L. Wenig später redete T. von Hochzeitsplänen, von zwei Kindern, die schon Namen trugen. P. hingegen, sagt das Gericht, sei „innerlich zerrissen“ gewesen, in einem „Dilemma“. Sie habe beide geliebt, irgendwie.

Nach Silvester dann, die drei hatten es gemeinsam bei P.s Familie verbracht, T. dort eine unglückliche Figur gemacht, wendete sich ihre Liebe offenbar wieder stärker L. zu. Trotzdem fuhr sie noch mit T. nach Haale / Saale, zum Konzert der Vokal-Popper „Wise Guys“. L., so das Gericht, habe nichts dagegen gehabt, T. für beide eine Suite in einem Vier-Sterne-Hotel gebucht. Doch schon auf dem Rückweg nach Bremen kommt es zum Streit. „Danach waren alle seine Mittel ausgereizt“, sagt Richter Schromek. Zugleich sei ihm der Gedanke gekommen, er könne sie „zurück gewinnen“, wenn er L. töte. „Wenn es L. nicht gäbe“, soll sie gesagt haben, dann gehörte ihr Herz ihm. „Auf seinem Grab“, sagt der Richter, habe T. das „Fundament seines privaten Glücks“ errichten wollen.

Verantwortung für die Tat habe er nie übernommen, so Schromek. Hinweise, dass T. irgendwie vermindert schuldfähig war, gebe es keine.