Erhaltung der Schanze auf dem Weg

GENTRIFIZIERUNG Soziale Erhaltungsverordnung nimmt erste Hürde

Im Altonaer Teil des Schanzenviertels laufen repräsentative Erhebungen für eine Soziale Erhaltungsverordnung. Damit sind die Aussichten sehr gut, dass das Quartier „Sternschanze“ als eines von fünf Gebieten, eine Gentrifizierungsbremse erhält.

Für vier Quartiere hat der Senat beschlossen, Soziale Erhaltungssatzungen aufzustellen; für ein weiteres Viertel – „Eimsbüttel Süd“, den Eimsbütteler Teil des Schanzenviertels – ist gerade geprüft worden, ob eine solche Verordnung sinnvoll sein könnte. In jedem Fall geht es um Szenequartiere.

Soziale Erhaltungsverordnungen sollen verhindern, dass Wohnungen zu Luxusobjekten saniert und in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Damit ist die Gefahr verbunden, dass die angestammte Bevölkerung verdrängt wird und es zu einer Entmischung der Bevölkerung kommt. Die Menschen verlieren ihre Heimat, die Quartiere ihren Charakter, es drohen Gettos am Stadtrand. Damit, dies zu verhindern werden Erhaltungssatzungen gerechtfertigt, die in die Rechte der Immobilienbesitzer eingreifen.

Das Verfahren zur Aufstellung einer Sozialen Erhaltungsverordnung ist zweistufig: Auf eine Plausibilitätsprüfung folgt eine Repräsentativerhebung. Am weitesten gediehen sind die Verfahren für St. Georg und St. Pauli. Hier sollen im Spätsommer die Ergebnisse der Repräsentativerhebungen vorgestellt werden.

Für die Sternschanze ist die Repräsentativerhebung Ende Mai angelaufen, beim Osterkirchenviertel in Ottensen dürfte sie dieser Tage anlaufen. Bei Eimsbüttel-Süd ist die Voruntersuchung positiv ausgefallen, sodass als nächstes eine Repräsentativerhebung in Auftrag gegeben werden dürfte.

Nach Einschätzung des SPD-Stadtentwicklungspolitikers Andy Grote ist die erste Stufe entscheidend. Danach gehe es in der Regel vor allem um Details wie den Gebietszuschnitt. KNÖ