Edathy muss vor Gericht

KINDERPORNOGRAFIE Im Februar beginnt der Prozess gegen den ehemaligen SPD-Abgeordneten

BERLIN taz | Der Fall Edathy wird künftig neben einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Bundestag auch das Landgericht in Verden beschäftigen. Dort muss sich der ehemalige SPD-Abgeordnete ab Februar wegen des Besitzes von Kinderpornografie verantworten. Das Gericht lässt die Anklage der Staatsanwaltschaft aus Hannover zu. Der erste Prozesstermin wird am 23. Februar stattfinden.

Edathy soll sich laut Staatsanwaltschaft zwischen dem 1. November 2013 und dem 12. Februar 2014 in sieben Fällen mit Hilfe seines Dienstlaptops kinderpornografische Bild- und Videodateien heruntergeladen haben. Zudem soll er einen Bildband und eine CD besessen haben, deren Inhalt von der Staatsanwaltschaft als jugendpornografisch eingestuft wird.

Der 45-jährige Edathy hatte während der Ermittlungen zugegeben, Nacktbilder besessen zu haben. Er verwies aber immer wieder darauf, dass sich darunter keine strafbaren Kinderpornos befunden hätten. Edathys Aufenthaltsort ist seit Februar unbekannt, er soll im Ausland sein. Von seinem Anwalt Christian Noll war gestern keine Stellungnahme zu erhalten.

Die Staatsanwaltschaft hatte monatelang ermittelt, Mitte Juli hatte sie Anklage erhoben. Der Prozess ist bis Ende April terminiert. SABINE AM ORDE