In Deutschland kein Haftgrund

Falls er verurteilt wird, müsste Marco W. seine Strafe wohl in der Türkei absitzen

BERLIN taz ■ Das Bundesjustizministerium hat erklärt, das Verhalten von Marco W. wäre „nach allem, was wir derzeit wissen“ in Deutschland nicht strafbar.

Der Vorwurf „sexueller Missbrauch“ würde hier wohl nicht erhoben. Laut Strafgesetzbuch endet das Schutzalter für Jugendliche zwar erst bei 16 Jahren, sodass es nicht darauf ankommt, ob Marco das Mädchen für 13- oder 15-jährig hielt. Strafbar können sexuelle Handlungen mit jüngeren Mädchen oder Jungen aber nur dann sein, wenn der Täter mindestens 18 ist, Marco aber ist erst 17.

Falls Marco W. dennoch in der Türkei verurteilt werden sollte, würden er und seine Eltern sich wahrscheinlich wünschen, dass er die Strafe in Deutschland verbüßen dürfte. Doch das wäre kaum möglich. Eine Auslieferung ist nur bei Taten vorgesehen, die auch in Deutschland strafbar sind. „Das wäre in der Tat ein Problem“, sagte die Sprecherin des Justizministeriums.