KOMMENTAR: BENNO SCHIRRMEISTER ÜBER BEWERBUNGSVERFAHREN
: Posse mit bewährter Pointe

Staatsrat Matthias Stauch hat Recht: Bei der Suche nach einer neuen Leitenden Oberstaatsanwältin – die männliche Form ist mitgemeint – geht’s um das Beste für das Amt. Es birgt aber auch das Risiko, das Amt zu beschädigen. Das geschieht momentan.

Denn die Auswahlkommission hatte sich längst geeinigt. Nur Gabriela Piontkowski war dagegen. Sicher, als Personalratsvorsitzende hatte sie das Recht, begründete Vorbehalte zu äußern. Doch publik geworden ist nur die Unterstellung, der Bewerber plane bloß, sich in Bremen für den gleichen Job in Hamburg warmzulaufen.

Klar hätte die Behörde dieses Gewäsch auf seinen sachlichen Kern reduzieren müssen, nämlich, dass der Bewerber zu ehrgeizig ist, um den Posten als vorgezogenen Ruhestand bei vollem Gehalt zu interpretieren. Wieso ihn das disqualifiziert, leuchtet nicht ein: Der Senator hätte ihn also berufen müssen, statt wegen des verspätet erwachten Interesses eines Kommissionsmitglieds das ganze Verfahren wieder auf Start zu stellen.

Zugleich aber wirkt es wie politische Falschmünzerei, wenn ausgerechnet Piontkowski das von ihr selbst torpedierte Verfahren skandalisiert, ohne ihre eigene Rolle in der Posse auch nur anzudeuten. Deren Pointe ist absehbar: Am Ende haben beide Seiten das Ansehen des Amtes schwer beschädigt. Und der Posten bleibt unbesetzt – wegen der anhängigen Verfahren. Schließlich wissen alle Bewerberinnen, wie man klagt.