Keine Steuertricks bei Funklizenzen

LUXEMBURG afp ■ Der deutsche Fiskus muss keine milliardenschweren Steuerrückzahlungen aus den Auktionserlösen für die UMTS-Mobilfunklizenzen leisten. Das ergibt sich aus zwei am Dienstag verkündeten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg zu Großbritannien und Österreich. Wie in Deutschland wollten auch dort die klagenden Unternehmen eine angeblich enthaltene Mehrwertsteuer mit ihren laufenden Steuerpflichten verrechnen. In Deutschland hätte dies zu Steuerrückforderungen der Unternehmen von gut 7 Milliarden Euro geführt. Wie nun jedoch der EuGH betonte, waren die Versteigerungen „keine wirtschaftliche Tätigkeit“ und daher nicht mehrwertsteuerpflichtig. In Deutschland hatten im Sommer 2000 sechs Unternehmen UMTS-Lizenzen für insgesamt 51 Milliarden Euro ersteigert.