MENSCHENWÜRDE
: „Super Nanny“ vor Gericht?

KÖLN | Die nordrhein-westfälische Medienaufsicht strebt ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Menschenwürde im Fernsehen an. Für einen Musterprozess würde sich eine umstrittene Szene aus der RTL-Reihe „Die Super Nanny“ anbieten, sagte Jürgen Brautmeier, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW (LfM), am Donnerstag in Köln. RTL will nicht so weit gehen. Der Sender unterstützt jedoch die Erstellung eines Gutachtens vom scheidenden Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio zum Thema Menschenwürde. In der kritisierten Szene geht es nach Darstellung Brautmeiers darum, dass eine Mutter ihre fünfjährige Tochter mehrfach schlägt und beschimpft, was die „Super Nanny“ selbst als „Kindesmisshandlung“ bewertet habe. „Das ist aus unserer Sicht ein Verstoß gegen die Menschenwürde“, sagte Brautmeier. „Da hätte der Kameramann oder der Redakteur, der danebenstand, eingreifen müssen.“ (dpa)