Eingeladen nach Berlin, wochenlang festgehalten in London

ASYL Der Umgang mit dem Schriftsteller Ali al-Jallawi aus Bahrain wirft kein gutes Licht auf die westliche Unterstützung des „arabischen Frühlings“

Die harsche Reaktion des Regimes in Bahrain auf die dortigen Proteste hat einen Exodus ausgelöst: Zahlreiche Journalisten und Schriftsteller, die über die Proteste berichteten oder selbst Träger des Protestes in Wort und Bild waren, haben das Land verlassen müssen. Dabei gibt es Schicksale, die nicht nur die Machthaber des arabischen Königreiches, sondern auch die EU in fragwürdigem Licht erscheinen lassen. Das betrifft vor allem den 1975 in Manama, Bahrain, geborenen Lyriker und Romanautor Ali al-Jallawi.

Al-Jallawi war vom Berliner Poesiefestival zum Themenschwerpunkt „Neue arabische Welt“ am 18. Juni eingeladen worden. Am Flughafen in Berlin kam er aber nicht an. Wie erst jetzt bekannt wurde, wurde er trotz eines gültigen Visums für die Weiterreise nach Deutschland in London durch die britische Grenzpolizei festgehalten, nachdem er einen Asylantrag dort nicht stellen konnte. Erst am 13. Juli wurde er nach Deutschland überstellt, wo er sich seitdem als Asylsuchender aufhält.

Über seine Behandlung in London sagte al-Jallawi: „Anders als in Bahrain handelt es sich hier um geltendes Recht. Man kann dich rechtlich abgesichert verletzen, dich deportieren oder festhalten. Das habe ich nicht erwartet. Sie nehmen dir die Menschenrechte legal. Ich dachte, ich komme in ein Land, in dem sie mich als Schriftsteller respektieren und die Polizei meine Rechte als Person achten würde.“

Die Schriftstellervereinigung PEN International fordert dazu auf, an das Königshaus Bahrain zu schreiben und zu fordern, dass sofort und bedingungslos alle gegenwärtig Inhaftierten freizulassen sind – entsprechend Artikel 19 der Internationalen Konvention über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), die Bahrain unterschrieben hat. Solange die Einhaltung dieser Konvention nicht gewährleistet ist, wird auch Ali al-Jallawi nicht zurückkehren können. Er beantragte Schutz als politischer Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention in der Bundesrepublik Deutschland. Mit 17 Jahren wurde er in Bahrain zum ersten Mal nach einem regimekritischen Gedicht verhaftet, 1995 wurde er zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Darüber hinaus ist zu fragen, auf welcher Rechtsgrundlage Ali al-Jallawi in Großbritannien mehrere Wochen festgehalten wurde.

ESTHER DISCHEREIT

■ Infos zu Ali al-Jallawi auf www.jallawi.org; Adressen für die Protestschreiben unter www.internationalpen.org.uk