Höchststrafe für Mutter gefordert

YAGMUR-PROZESS

Nach 28 Verhandlungstagen wird am Dienstag das Urteil im Prozess gegen die Eltern der zu Tode geprügelten Yagmur erwartet. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Abschlussplädoyer für die 27-jährige Mutter eine lebenslängliche Haftstrafe und plädierte auf Mord. Für den ein Jahr jüngeren Vater forderte sie sechs Jahre Haft, weil er sein Kind nicht vor der Gewalt der Mutter geschützt habe. Er sei der Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen schuldig.

Die Dreijährige war am Morgen des 18. Dezember 2013 von Sanitätern tot in der elterlichen Wohnung aufgefunden worden. Ein Rechtsmediziner erklärte, das Kind habe „sehr, sehr gelitten“ und sei an einer Vielzahl Verletzungen gestorben. „Yagmur ist mehr angetan worden als nötig wäre, um sie umzubringen“, sagte die Staatsanwältin und fordert deshalb die Höchststrafe für die Mutter.

Der Fall beschäftigt auch einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) und hält Hamburg seit Monaten in Atem. Das Kind wurde im Sommer 2013 aus einem Kinderschutzhaus in Obhut der Eltern gegeben, obwohl nicht geklärt war, ob diese es nicht zuvor schon misshandelt hatten.

Zunächst galt der Vater als Hauptverdächtiger. Doch die Auswertung von Whats-App-Nachrichten des Paares wendete das Blatt. Der Mann drängte seine Frau, einen Therapeuten zu suchen. Darauf soll sie erwidert haben: „Sag denen nicht, dass ich mein Kind schlage.“ Später soll die Mutter diesen Chat-Verlauf noch auf dem Weg zur Polizei auf ihrem Handy gelöscht haben. Die Angeklagte sei kühl und planvoll vorgegangen, so die Staatsanwältin. Die Behauptung, ihr Handy sei manipuliert worden, sei nicht realistisch.

Die Verteidigerin der Mutter plädiert auf eine mildere Haftstrafe. Eine aktive Täterschaft ihrer Mandantin sei nicht bewiesen, die Gewalt sei vom Vater ausgegangen.  KAJ