Abschiebung aus der Psychiatrie

ASYL Ein Mann aus Kamerun soll nach Zypern abgeschoben werden. Laut Flüchtlingsrat herrschen dort ähnliche Zustände wie in griechischen Unterbringungen. Psychiater soll Reisefähigkeit feststellen

Ein Asylsuchender aus Kamerun sollte nach Informationen des Brandenburger Flüchtlingsrates am frühen Montagmorgen aus der Psychiatrie hinaus abgeschoben werden. „Die Ausländerbehörde will versuchen, ihn in der Nacht zu Montag aus der Abteilung herauszuholen und danach abzuschieben“, sagte Michael Junge, der Anwalt des Betroffenen, der taz.

Seinen Angaben zufolge war der 25-jährige Kameruner am 6. Juli im Hennigsdorfer Flüchtlingsheim festgenommen worden. Da am selben Tag eine Kundgebung gegen die Versorgung von Flüchtlingen mit Wertgutscheinen stattfand, hätten Demonstranten noch mit einer Sitzblockade gegen die Festnahme protestiert. Offizielle Begründung für die Festnahme war laut Junge, dass sich der Mann nicht regelmäßig in dem Wohnheim aufgehalten habe – für den Anwalt keine hinreichende Begründung.

Das Brandenburger Innenministerium hält die Abschiebung für rechtmäßig. „Der Betreffende befindet sich in einem sogenannten Dublin-II-Verfahren“, sagte Ministeriumssprecher Ingo Decker am Sonntag. Demnach muss ein Asylverfahren in dem EU-Land durchgeführt werden, das der Flüchtling als erstes betreten hat. In dem vorliegenden Fall sei das Zypern gewesen. Man wolle aber eine mögliche psychische Erkrankung des Betroffenen berücksichtigen, so Decker. Daher müsse vor der Abschiebung nach Zypern zusätzlich ein psychiatrischer Facharzt bestätigen, dass der Mann reisefähig sei. Ob die Diagnose des Arztes noch am Sonntagabend vorliegen würde, war unklar. Mehr könne man nicht tun, da die Abschiebung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angeordnet worden sei, sagte Decker weiter.

Beate Selders vom Flüchtlingsrat Brandenburg kritisierte die Abschiebung nach Zypern. „Es werden von dort ähnliche Zustände berichtet wie aus Griechenland.“ Das Bundesinnenministerium hatte zu Jahresanfang angeordnet, dass Asylsuchende derzeit nicht nach Griechenland zurückgeschickt werden dürfen, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden hatte, dass eine Abschiebung dorthin die Menschenrechte verletze. Die Abgeschobenen seien unmenschlichen Zuständen ausgesetzt.

Anwalt Junge hofft nun, dass das Verfahren ausgesetzt wird, weil sowohl beim Landtag als auch beim Bundestag Petitionen dagegen eingegangen seien. Laut Decker ist aber mit der Petition beim Landtag keine unmittelbare Aussetzung des Verfahrens verbunden. Es hänge nun daran, ob der Facharzt den Mann für reisefähig halte. SVENJA BERGT