taz erhält Einsicht in RAF-Urteile

BERLIN dpa/taz ■ Die Bundesanwaltschaft veröffentlicht nun doch die RAF-Urteile zum Mord an Siegfried Buback. Medienvertreter sollen vom 15. August an anonymisierte Kopien der Urteile gegen die Exterroristen Knut Folkerts, Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt erhalten können. Das erklärte Bundesanwalt Rainer Griesbaum am Freitag in Karlsruhe. Wegen neuerlicher Ermittlungen gegen den Exterroristen Stefan Wisniewski hatte die Behörde bisher die Anträge zahlreicher Medien auf Herausgabe der Urteile abgelehnt. Die taz und andere Verlage sahen hingegen ein öffentliches Interesse an den genauen Urteilsbegründungen und entschlossen sich zur Klage. Laut Griesbaum sind die Verhöre bis Mitte August so weit abgeschlossen, dass keine Bedenken mehr gegen eine Veröffentlichung der Begründungen bestünden. REM