Schnellschuss aus der CDU

ÜBERWACHUNG Die CDU will das „präventive“ Abhören von Telefonen erlauben. Andere Länder haben ähnliche Gesetze, die vom Verfassungsgericht aber stark gestutzt wurden

Am ersten Werktag nach dem Massaker in Norwegen hat die Bremer CDU einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht, um der Polizei mehr Rechte bei der präventiven Überwachung von Telefonen zu geben.

Bislang ist nur das „repressive“ Überwachen von Telekommunikation in der Strafprozessordnung verankert, wenn wegen einer bereits geschehenen Straftat ermittelt wird. Der CDU geht das nicht weit genug. „Neben der Verfolgung von begangenen Straftaten muss es vorrangiges Ziel sein, Straftaten zu verhindern, bevor sie begangen werden“, heißt es in ihrem Antrag.

Künftig soll die Abwehr einer „Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person“, oder schwerer Gefahren für die Allgemeinheit genügen. Im Regelfall soll ein Richter zustimmen, bei „Gefahr im Verzug“ soll die Polizeiführung selbst entscheiden können. Auch die Ortung von Handys soll zur Gefahrenabwehr erlaubt werden – alles allerdings beschränkt auf drei Monate. Die CDU weist darauf hin, das eine Reihe anderer Bundesländer diese Möglichkeit in ihrem Polizeigesetz geschaffen haben.

Die Grünen winken dennoch ab. „Das werden wir nicht mitmachen“, sagt der Innenpolitiker Björn Fecker. Es gebe „keine Lücke, die bestehenden Regelungen reichen aus“. Mit Blick auf Norwegen sei es „bedauerlich, dass die CDU der Verlockung erliegt, direkt nach einem solchen Attentat eine solche Forderung aufzustellen“, so Fecker.

Tatsächlich würde die Reform die Bekämpfung von Terrorismus oder organisierter Kriminalität nicht erleichtern. Denn da schon die Mitgliedschaft in solchen Organisationen strafbar ist, kann hier ohnehin vor konkreten Taten abgehört werden.

2005 gab das Verfassungsgericht der Klage eines Oldenburger Richters statt. Die Länder, die bis dahin präventive Überwachung weitgehend erlaubten, mussten die Regelung strikt beschränken. Während in Niedersachsen vorher schon präventiv mitgehört werden durfte, wenn es etwa um das Tragen verfassungswidriger Aufnäher ging, muss seither der „zu schützende Gemeinwohlbelang überragend wichtig“ sein. Die CDU selbst weist in ihrem Antrag auf die Vorgaben aus Karlsruhe hin. Ihr Antrag ließe sich ohnehin nur in engen Grenzen umsetzen und hat vor allem symbolische Wirkung. Christian Jakob