Brüssel gibt Italien und Frankreich recht

GRENZSTREIT Kommission: Vorgehen gegen Flüchtlinge aus Nordafrika verstößt nicht gegen EU-Recht

BRÜSSEL dpa | Mehr als drei Monate nach dem Streit zwischen Italien und Frankreich über nordafrikanische Flüchtlinge hat die EU-Kommission beiden Ländern rechtmäßiges Verhalten bescheinigt. Das Vorgehen sei kein Verstoß gegen EU-Recht gewesen, lautet das Ergebnis einer Analyse der EU-Kommission. „Von einem formalen Standpunkt aus gesehen, haben Italien und Frankreich in Übereinstimmung mit EU-Recht gehandelt“, teilte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström am Montag in Brüssel mit. „Dennoch bedaure ich, dass der Geist der Schengen-Regeln nicht vollkommen respektiert wurde.“

Im April waren infolge der Unruhen in Nordafrika mehr als 25.000 Wirtschaftsflüchtlinge über das Mittelmeer nach Italien gekommen. Um die Bootsflüchtlinge loszuwerden, stellte Rom ihnen befristete Aufenthaltsgenehmigungen aus – eine Eintrittskarte für alle Schengen-Staaten. Die meisten illegalen Einwanderer wollten nach Frankreich weiterreisen. Als Gegenmaßnahme hielt Frankreich an den Grenzen Züge an und kontrollierte die Reisenden an der Grenze zu Italien wieder.

Das Schengener Abkommen von 1985 hat eine nie gekannte Reisefreiheit in Europa geschaffen. Zwischen den heute 25 Mitgliedern werden Reisende nicht mehr kontrolliert.

Sowohl Italien als auch Frankreich verlangen eine Änderung des Schengen-Vertrags. Derzeit zeichnet sich unter den EU-Staaten allerdings keine Mehrheit dafür ab. Seit Monaten streiten die EU-Länder über die Frage, ob der Text ergänzt oder geändert werden soll. Die EU-Kommission bekräftigte, dass sie im September einen Bericht zu dem Thema vorlegen werde. „Es gibt Raum für eine Klarstellung“, sagte Malmström mit Blick auf die Interpretation der Regeln. Man brauche auch ein besseres System der Überwachung.

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