Auto zurück bei alter Technik

KARLSRUHE dpa ■ Wer ein neues Auto kauft, dessen Technik veraltet ist, der kann den Kauf rückgängig machen. Das entschied das OLG Karlsruhe. Im vorliegenden Fall ging es um einen Geländewagen für 29.000 Euro, der zwar technisch auf dem Stand der Fahrzeuge derselben Serie war, allerdings gegenüber vergleichbaren Geländewagen der Fahrzeugklasse deutliche Defizite aufwies. Das OLG gab dem Käufer Recht: Er darf den Wagen gegen Rückerstattung des Kaufpreises ans Autohauses zurückgeben.Das Fahrzeug beschleunigte bei Tempo 140 erst nach einer Verzögerung von zehn Sekunden, wodurch laut OLG das Überholen gefährlich werden kann. Auch der Tempomat reagierte aufgrund veralteter Technik erst nach einiger Zeit, außerdem bockte und vibrierte das Auto beim Erreichen der Höchstgeschwindigkeit von Tempo 174.