Ab in die Hinterzimmer

Sozialressort legt rigiden ReferentInnenentwurf für allgemeines Rauchverbot in der Öffentlichkeit vor

Gerade einmal sieben Paragrafen ist der bremische Gesetzentwurf „zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“ lang – und soll ab dem Herbst einen allgemeiner NichtraucherInnenschutz in der Öffentlichkeit gewährleisten.

Die Liste jener Orte, an denen das Rauchen künftig verboten sein soll, ist lang. Alle Behörden gehören beispielsweise dazu, die Gerichte, der Knast, die Krankenhäuser und Schulen. Außerdem die Hochschulen und Studierendenheime, sämtliche Sport- und Kultureinrichtungen, die Häfen und Flughäfen. Das ist in aller Regel nicht neu, an den meisten dieser Orte darf man schon heute nicht mehr rauchen.

Aber schließlich – und das ist neu – sollen RaucherInnen auch aus allen Kneipen und Gaststätten in Bremen verbannt werden. Nur wenn es dort abseits der Theke noch abgetrennte Räumlichkeiten gibt – also Hinterzimmer – dann sollen diese den RaucherInnen offen stehen dürfen. In Discotheken indes reicht nicht einmal mehr das: Dort soll das Rauchverbot ohne jede Ausnahme gelten.

Auch Sanktionen sind bereits festgelegt: Wer raucht, wo dies verboten ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit – und soll dafür bis zu 500 Euro zahlen müssen. Und wer beispielsweise als Kneipier das Rauchverbot nicht durchsetzt, dem drohen sogar bis zu 2.500 Euro Bußgeld.

Noch ist das Gesetz allerdings ein ReferentInnenentwurf aus dem Sozialressort – und muss also erst noch vom Senat und dem Parlament beraten und beschlossen werden. Änderungen sind also immer noch möglich. Dabei sei das Papier mitnichten noch ein Entwurf aus den Zeiten der großen Koaltion, heißt es aus der Behörde. Die neue rot-grüne Regierung jedenfalls habe ihren Segen schon erteilt.

Kritik kommt hingegen von den Jungen Liberalen: Sie sind der Meinung, dass mit dem Gesetz auch „das Aus für viele kleine gemütliche Eck- und Kultkneipen“ komme, zahllose „Existenzen“ in Gefahr seien: Es könne nicht angehen, so der FDP-Nachwuchs, „dass Arbeitsplätze auf dem Scheiterhaufen der staatlichen Zwangserziehung geopfert werden sollen“. mnz