BEAMTEN BEDROHT
: Kann strafbar sein

Eine Gewaltandrohung kann strafbar sein. Wer einen Beamten „Verbrecher“ nenne und ankündige, ihn „mit aller Gewalt“ von seinem Grundstück zu werfen, sei wegen Beleidigung und versuchter Nötigung zu belangen, urteilte das OLG Hamm in einem Fall, in dem ein Mann einen Gerichtsvollzieher verjagt hatte. (Az.: 2 Ss 589/06) (dpa)