Volksentscheid am 14. 10.

Der Souverän entscheidet, ob der Senat Volksentscheide einfach übergehen darf. Hohe Hürde bei der Abstimmung

Der Hamburger Senat beschloss gestern den 14. Oktober als Termin für den Volksentscheid über das Bürgerbegehren „Hamburg stärkt den Volksentscheid“.

Die Hälfte der Wahlberechtigten und zwei Drittel derjenigen, die zur Abstimmung gehen, müssen dann zustimmen, damit in Zukunft die Verbindlichkeit von Volksentscheiden für den Senat erhöht wird. Hintergrund waren zwei Volksentscheide gegen den Verkauf der städtischen Krankenhäuser und für ein neues Wahlrecht, die von der CDU-Mehrheit in der Bürgerschaft ausgehebelt wurden. Der Initiatoren vom Verein „Mehr Demokratie“ wollten den Volksentscheid eigentlich nicht im Oktober, sondern zeitgleich mit der nächsten Bürgerschaftswahl stattfinden lassen. Das wusste der Senat aber durch die Festlegung eines Wahltermins zu verhindern, der die Einhaltung bestimmter Fristen unmöglich machte.

Der Volksentscheid ist das Ergebnis eines von zwei Volksbegehren, die im Februar und März durchgeführt wurden. Das Anliegen des anderen, die Unterschriftensammlung für Volksbegehren auf der Straße wieder zu erlauben, übernahm der CDU-Senat. Damit machte er in dem zweiten Fall eine Entscheidung des Souveräns überflüssig. KC