Bewährungsstrafe für Misshandlung im Knast

Jugendrichterin spricht von einem Ausnahmefall, ein Angeklagter entschuldigt sich für die „dumme Aktion“

Die Häftlinge, die in der Jugendhaftanstalt Schleswig einen Mitgefangenen misshandelten, sind verurteilt worden. „Es ist kein alltäglicher Fall“, betonte die Vorsitzende des Jugendschöffengerichts, Gudrun Mucke. Seit der Einrichtung der Haftanstalt vor sieben Jahren sei es der zweite Fall, in dem Häftlinge wegen Misshandlungen eines Mitgefangenen vor Gericht stünden.

Der gestern beendete Prozess hatte für Aufsehen gesorgt, weil die Zeitungen Parallelen gezogen hatten zu Vorfällen in der Vollzugsanstalt Siegburg, wo ein 20-Jähriger von Zellengenossen misshandelt und getötet worden war. Bei den Misshandlungen in Schleswig, betonte einer der Anwälte, könne man jedoch keinesfalls von „Folter“ sprechen.

Dem schloss sich das Gericht an: Es verurteilte drei der Angeklagten im Alter zwischen 17 und 20 Jahren zu Strafen zwischen sechs und acht Monaten, die teils zur Bewährung und teils zu einer Bewährung auf Vorbehalt verhängt wurden. Die Strafe eines Angeklagten wurde um drei Monate aufgestockt, ein weiterer wurde freigesprochen. Nachdem das Opfer die Anstaltsleitung informiert hatte, waren die Täter bereits mit Arbeitssperre und Einschluss bestraft worden.

Strafmildernd wirkte sich aus, dass die Angeklagten „die Dinge nicht beschönigt haben“, so die Richterin. Sie hatten zugegeben, den Mithäftling zweimal gefesselt und unter die Dusche gesetzt zu haben. Beim zweiten Mal hatten sie ihn mit Filzstiften bemalt, mit Rasierschaum beschmiert und mit Essig übergossen. Der Vorwurf, die Angeklagten hätten den Mithäftling getreten und geschlagen, ließ sich nicht belegen.

Die Angeklagten sagten zur Begründung ihrer Tat, das Opfer habe schlecht gerochen. Zudem habe es, anders als versprochen, von einem Besucher keine Drogen für sie erhalten. „Es war ’ne dumme Aktion. Tut mir leid“, sagte einer in seinem Schlusswort. GRÄ