Bagger dürfen in Lakoma anrücken

Im Streit über die Zerstörung der Lakomaer Teiche bei Cottbus durch den Braunkohletagebau haben Umweltschützer vor Gericht eine weitere Niederlage erlitten. Die von dem Energiekonzern Vattenfall geplante Beseitigung der als EU-Naturschutzgebiet angemeldeten Gewässer verstoße weder gegen deutsches noch gegen europäisches Recht, heißt es in einem am 5. Juli ergangenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das gestern veröffentlicht wurde (Az.: OVG 2 S 24.07). Die EU-Behörden hätten die Zerstörung der Teiche als genehmigungsfähig eingestuft und erklärt, die Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung seien in dem Fall gegeben. EPD