Keine Gummigeschosse mehr für Blauhelme

Nach Toten im Kosovo müssen UN-Truppen auf die tödliche Ausrüstung verzichten. Munition im Kosovo war viel zu alt

PRIŠTINA ap/taz ■ Die UNO hat ihren Friedenstruppen weltweit bis auf weiteres verboten, Gummigeschosse einzusetzen. Der Entschluss folgt auf den Tod zweier Kosovo-Albaner, als rumänische UN-Polizisten im Februar im Kosovo mit Gummigeschossen gegen Ausschreitungen vorgingen. Die Direktive der UN-Abteilung für Friedensmissionen ist enthalten in einem Dokument, das die Nachrichtenagentur AP am Donnerstag erhielt.

Der UN-Polizeichef im Kosovo, Richard Monk, bestätigte die Suspendierung und führte aus, dass sie für alle UN-Missionen gilt. „Es gibt eine sofortige Überprüfung des Einsatzes dieser Technologie“, sagte er. UN-Truppen in Liberia, Osttimor, der Elfenbeinküste, Haiti, Kosovo und der Demokratischen Republik Kongo müssten ihre Bestände an Gummigeschossen in „sichere Verwahrung“ geben.

Im Kosovo ist den rund 7.000 UN-Soldaten und 1.500 UN-Polizisten der Einsatz von Gummigeschossen schon seit dem 10. Februar nicht mehr erlaubt. Damals hatten Polizisten der UN-Mission Unmik und des Kosovo in der Hauptstadt Priština Tränengas und Gummigeschosse gegen rund 3.000 Demonstranten eingesetzt, die gegen den Ahtisaari-Plan für die Zukunft des Kosovo demonstrierten. Zwei Demonstranten wurden dabei getötet und rund 70 verletzt. Der Zwischenfall führte zum Rücktritt des UN-Polizeichefs und des kosovarischen Innenministers.

Eine UN-Untersuchung ergab danach, dass die Gummigeschosse ihr Verfallsdatum um 13 Jahre überschritten hatten. Die Kautschukumhüllung um Gummigeschosse verhärtet sich im Laufe der Zeit, so dass ältere Geschosse tödlich sind. Die beiden rumänischen Polizisten waren noch vor der Untersuchung gegen den Wunsch der UNO in ihr Heimatland zurückgekehrt.

Wie das Verbot umgesetzt wird, ist unklar, denn in letzter Instanz haben die Truppensteller das Sagen über die Ausrüstung ihrer Truppen. UN-Polizeichef Monk im Kosovo sagte, auch wenn die Polizeikontingente weiter mit Gummigeschossen ausgerüstet seien, habe er die Befugnis, „ihren Einsatz oder ihr Mitführen zu verbieten“.