Frauen sorgen für Heiterkeit

GESETZE Eigentlich sollten alle Gesetze, die den Bundestag passieren, gegendert werden. Doch das passiert nicht. Aktuelles Beispiel: das Steuergesetz

BERLIN taz | Es geht alles seinen Gang. Im Parlament werden dieser Tage jede Menge Gesetze verabschiedet. Etwa das jährliche Jahressteuergesetz, in dem sämtliche Steueränderungen für das nächste Jahr festgehalten werden. Diesmal wurde es an die Änderungen des Zollkodex angehängt und heißt nun „ZollkodexG“ – damit ist weitgehende Nichtbeachtung garantiert. Zugleich aber ist dieses Gesetz ein Lehrstück, warum die Gleichstellung in Deutschland nicht vorankommt.

Denn: Eigentlich hat Deutschland sich verpflichtet, alle Gesetze daraufhin zu überprüfen, ob sie Gleichstellung fördern oder etwa hemmen. Im zweiten Fall sollte dann möglichst noch etwas geändert werden. Haben wir gemacht, steht auch unter dem Steuergesetz: „keine Auswirkungen erkennbar, die gleichstellungspolitischen Zielen […] zuwiderlaufen.“

Das steht so ungefähr unter allen Gesetzen. Nur: Es stimmt nicht. Darauf machten gestern die Grünen in einem Entschließungsantrag zum Gesetz im Bundestag aufmerksam. Das Gesetz habe sehr wohl Auswirkungen, so die Grünen, es verschärfe bereits bestehende Nachteile zulasten der Frauen.

Denn eigentlich ist die Koalition verpflichtet, die steuerliche Lage der Frauen zu verbessern. Sie macht aber das Gegenteil. So werden die steuerlichen Freibeträge der Rürup-Rente erhöht. Das aber ist eine typische Männer-Rentenform für Selbstständige, die viel Geld verdienen. Selbstständige Frauen dagegen verdienen oft schlecht, sie profitieren also von hohen Freibeträgen nicht. Diese Schieflage wird nun vertieft.

Zum Zweiten müsste die Lohnsteuerklasse V, die Lohnsteuerklasse die typischerweise geringerverdienende Ehegattinnen wählen, abgeschafft werden. In dieser Lohnsteuerklasse verschwinden monatlich gut vierzig Prozent des Einkommens, so dass der Nettolohn entsprechend mickrig aussieht. Zwar kann man sich am Ende des Jahres einen Teil dieser Steuern wieder zurückholen, aber etwa das Arbeitslosengeld richtet sich nach dem Nettoeinkommen – wird jemand mit Steuerklasse V arbeitslos, wird das Arbeitslosengeld erheblich geringer als bei einer günstigeren Steuerklasse. Auch daran ändert das Jahressteuergesetz nichts. Es schreibt also eine ungerechte Praxis einfach fort. Als die Grünen das Problem im Finanzausschuss ansprachen, reagierte die Regierung lediglich belustigt. OES