Rot-grüne Zeichensetzung

SPD und Grüne wollen bis zum Herbst das juristisch umstrittene Verbandsklagerecht im Tierschutz umsetzen

Ein „Signal“ wollten SPD und Grüne aussenden, ein „Zeichen“ setzen. Und sagen, dass die rot-grüne Landesregierung auf jeden Fall „alle rechtliche Möglichkeiten“ ausschöpfen werde. Geht es doch um eines der zentralen Anliegen gerade der Grünen. Das diffuse Zeichen lautet: Das Verbandsklagerecht im Tierschutz kommt, irgendwie, vermutlich nach der Sommerpause. Über die Details müsse aber noch weiter geredet werden, sagen SPD und Grüne übereinstimmend.

Die JuristInnen sind sich nach wie vor uneins, inwiefern es einem Bundesland überhaupt zusteht, anerkannten Tierschutzverbänden – analog dem Naturschutz – ein Klagerecht einzuräumen. Denn der Bund hat diese Frage nicht nur materiell, sondern auch verfahrensrechtlich geregelt. Der Spielraum für Bremen ist deshalb, wenn überhaupt, gering.

Als ausgeschlossen gilt, dass die Verbände eine bereits erteilte Genehmigung werden anfechten und so zu Fall bringen können. Allenfalls eine so genannte „Feststellungsklage“ kommt in Frage: Dabei müssen die Verbände auf eigene Kosten vor Gericht feststellen lassen, dass eine Genehmigung rechtswidrig erteilt wurde. Dies hat aus juristischer Sicht zwar nur deklaratorischen Charakter, entfaltet aber – so hoffen SPD und Grüne – öffentlichen Druck.

Der Wissenschaftliche Dienst der Bürgerschaft und mit ihm die CDU stehen auf dem Standpunkt, dass selbst ein solches Verbandsklagerecht dem Bundesrecht widerspreche. „Wir dürfen das Recht nicht beugen“, sagte die CDU-Rechtspolitikerin Sibylle Winther. SPD und Grüne indes stützen sich auf ein Gutachten des Justizressorts: „Es gibt sehr wohl einen gewissen Spielraum“, so SPD-Rechtspolitiker Wolfgang Grotheer, aber auch „ein gewisses juristisches Risiko“.

Justizstaatsrat Ulrich Mäurer forderte die Parlamentarier unterdessen auf, „nunmehr zu einer Entscheidung zu kommen“. Die Rechtslage habe sich in den vergangenen beiden Jahren der Debatte nicht geändert. mnz