EuGH bestätigt Entsendegesetz

BRÜSSEL ap/dpa ■ Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt weitgehend die deutschen Vorschriften zum Schutz vor Lohndumping auf dem Bau: Am Mittwoch wies er eine Klage der EU-Kommission gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz in mehreren Punkten ab. Die Richter halten es für gerechtfertigt, dass beim Einsatz ausländischer Arbeiter auf deutschen Baustellen der Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen sowie Arbeitszeitnachweise in deutscher Übersetzung vorliegen müssen. Die EU-Kommission sah darin eine Erschwernis für ausländische Firmen, die ihre Mitarbeiter auf deutschen Baustellen einsetzen wollen. Indes hat die EU-Kommission Deutschland erneut wegen Diskriminierung verklagt: Nach einem deutsch-polnischen Abkommen haben nur deutsche Baufirmen und keine aus anderen EU-Ländern auf polnische Subfirmen Zugriff.