Heiratschwindel

SOZIALBETRUG Eine Mutter wurde verurteilt, weil sie das Amt um den Unterhaltsvorschuss betrog

Sie habe die Heiratsurkunde an das Amt geschickt. Das Geld floß weiter, Anne K. unternahm nichts

Anfang April 2009 war ihre Hochzeit, aber bis März 2010 bezog die junge Mutter Anne K. vom Amt für Soziale Dienste noch den Unterhaltsvorschuss. Wegen Betruges wurde sie deshalb am Mittwoch vom Amtsgericht Bremen verurteilt.

Sie habe die Heiratsurkunde an das Amt geschickt, sagte K. Ihr Brief aber ist dort nie angekommen. Das Geld floß weiter, Anne K. unternahm nichts. Die 24-Jährige arbeitet als Hauswirtschaftlerin in einem Pflegeheim – eine Teilzeitstelle bei der ihr nach Abzügen 589 Euro bleiben. Ein Jahr später forderte das Amt das Geld zurück – über 1.800 Euro. Anne K. legte Widerspruch ein, habe gedacht sie sei im Recht. Doch „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, so die Richterin. Die erste Rate über 30 Euro hat K. im August zurückgezahlt. Ihre Strafe, 60 Tagessätze zu jeweils acht Euro, kommt nun noch hinzu.

Einen Unterhaltsvorschuss zahlt das Amt für Soziale Dienste Alleinerziehenden, damit Kinder nicht darunter leiden, wenn ein Elternteil den Unterhalt nicht übernimmt – in den überwiegenden Fällen sind das die Väter. Bis zu sechs Jahre lang gibt es dann maximal 180 Euro pro Monat, solange ein Kind unter zwölf Jahren ist. Danach müssen Mutter und Kind wieder ohne Vorschuss klar kommen. Bei Heirat eines neuen Mannes erlischt zwar die Unterhaltspflicht des Kinds-Vaters nicht, für das Amt aber tritt damit ein neuer „Ausfallbürge“ in die Familie ein. Der Vorschuss wird eingestellt.

In Bremen bekommen 4.800 Alleinerziehende den Vorschuss. In nur zehn Prozent der Fälle gelingt es dem Land, das Geld von den Vätern zurückzufordern. Nicht, weil die Väter unauffindbar seien, sondern weil die Meisten nicht zahlen könnten, erklärte das Sozialressort. JPB