Sorgerecht
: Die Experten Lügen gestraft

Dass sich ein Bundestagsabgeordneter getraut hat, öffentlich zu beklagen, dass „in Deutschland die Falschen die Kinder kriegen“ ist keine zwei Jahre her. Die „Falschen“, befand jener Parlamentarier, das sei die Unterschicht: bildungsfern, kontrollbedürftig, auf Transferleistungen angewiesen.

Kommentar von Christian Jakob

Sowas wirft kein gutes Licht auf die geistige Verfasstheit der hiesigen Familienpolitik. Und findet im Gebaren der Jugendbehörden seinen Niederschlag. Eine emotional und materiell intakte Familie zu trennen, damit die Kinder möglicherweise einige IQ-Punkte hinzugewinnen – auf die Idee kommt nur, wer die so genannte Unterschicht verachtet. Und so beklagen Kinderschutzverbände, dass die Ämter arg schnell zum Sorgerechtsentzug greifen, der doch eigentlich „ultima ratio“ bleiben soll.

Familie Kutzner hat sich in zweierlei Hinsicht um die Familienrechte verdient gemacht: Dass sie als erste in Straßburg für ihr Sorgerecht als Lernbehinderte klagte, hat die einschlägige Rechtssprechung in Deutschland nachhaltig diszipliniert. Die Entscheidung, die eigenen Kinder zur besseren Förderung in ein Internat zu geben, straft die beteiligten Psychologen, Richter und Jugendhilfe Lügen: Die waren gar zu schnell bei der Hand mit ihrem Urteil von der „Überforderung“ der vermeintlich „intellektuell eingeschränkten“ Eltern.